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In kirchlichen Einrichtungen wird die betriebliche Mitbestimmung nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.
Die MAV repräsentiert die Belegschaft der Einrichtungen in unserer Pfarrei gegenüber dem Dienstgeber.
Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pfarrei gewählt.
1. Vorsitzende:
Sabine Schürmann-Weigelt
Kindertageseinrichtung Adolf Kolping
Telefon: 0 25 52 / 62 58 5
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00 Uhr
2. Vorsitzende:
Andrea Bödding
Kindertageseinrichtung St. Marien
Telefon: 0 25 52 / 6 39 63 22
Schriftfüher:
Peter Timmerhues
Küster
Telefon: 0 25 52 / 99 47 30
Mo., Di., Mi., FR. 9:00 - 17:30 Uhr
Ulrike Bertels-Popmann
Kindertageseinrichtung St. Martin
Telefon: 0 25 52 / 21 41
Mo. - Fr. 10:00 - 11:15 Uhr
Valdemar da Silva
OT-Heim / Kitas
Telefon: 0 25 52 / 30 76
Sandra Linnenbaum Vilaca
Kita St. Marien
Telefon: 0 25 52 / 6 39 63 22
Marita Rott
Kindertageseinrichtung St. Nikolaus
Telefon: 0 25 52 / 35 25
Mo. - Fr. 9:00 - 13:00 Uhr
Ersatzmitglied:
Jeanne Krehan
Kita St. Nikolaus
Telefon: 0 25 52 / 35 25
Die MAV beteiligt sich aktiv an Entscheidungen, die die Mitarbeiter betreffen. Durch die Beteiligungsrechte gestaltet die MAV das kollektive Arbeitsrecht in der Einrichtung. Das bedeutet, dass zum Beispiel bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers ohne Beteiligung der MAV rechtsunwirksam sind. Beteiligungsformen sind die Anhörung und Mitberatung, das Vorschlagsrecht, die Zustimmung und das Antragsrecht.
Aufgabenbeispiele:
• Anregen von Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen.
• Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegennehmen und, wenn sie berechtigt erscheinen, vortragen und auf ihre Erledigung hinwirken.
• Sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung einsetzen.
• Das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
• usw.
Die Formen der Zusammenarbeit von MAV und Dienstgeber werden durch die MAVO geregelt. Zwischen MAV und Dienstgeber können Dienstvereinbarungen getroffen werden. Der Dienstgeber hat die MAV z.B. anzuhören und ihr die Gelegenheit zur Mitberatung bei bestimmten Themen wie Kündigung, Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu geben. Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, höher oder rückgruppiert werden.
Die MAV arbeitet als Team und trifft sich in regelmäßigen Sitzungen. Die MAVO schreibt vor, dass Mitarbeitervertreter für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer sonstigen Arbeit freizustellen sind.
Die MitarbeitervertreterInnen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aber innerhalb der Dienstzeit