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Es dürfen alle Personen mit Wohnsitz in Steinfurt, Horstmar oder Laer und deren monatliches Gesamteinkommen unter 850 € liegt, in unserer Tafel „einkaufen“. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jede weitere erwachsene Person um 250 € und für jedes Kind um 200 €.
Zum Einkauf berechtigt ein Kundenausweis, der ausgestellt wird, wenn durch gültige Bescheide (z. B. Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld I oder andere Leistungsbescheide) ein Gesamteinkommen unterhalb der genannten Grenzen bescheinigt wird.
Bei jedem Einkauf muss dieser Kundenausweis vorgelegt werden.
Kundenausweise können mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr bei der Tafel beantragt werden. Mitzubringen sind ein aktueller Einkommensnachweis (z. B. Leistungsbescheid von der Sozialbehörde) und ein Ausweisdokument mit Lichtbild.